Rechtsprechung
BPatG, 02.03.2006 - 4 Ni 55/04 (EU) |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,36753) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.09.2003 - X ZR 7/00
"blasenfreie Gummibahn I"; Prüfungsmaßstab im Patentnichtigkeitsverfahren; …
Auszug aus BPatG, 02.03.2006 - 4 Ni 55/04
Was schließlich noch das verbleibende Merkmal M9 anbelangt, so darf der erteilte Patentanspruch 1 seitens des Beklagten im Nichtigkeitsverfahren nicht einschränkend dahingehend ausgelegt werden, dass sich die Fußauflage zwingend im Innern des Schuhs befinden muss, um auf diese Weise angesichts des nachgewiesenen Standes der Technik die Patentfähigkeit der beanspruchten Orthese eher begründen zu können (vgl. BGH GRUR 2004, 47, Ls. 1 - "Blasenfreie Gummibahn I"). - BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93
"Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns
Auszug aus BPatG, 02.03.2006 - 4 Ni 55/04
Der Fachmann wird mit anderen Worten bei aufmerksamer Durchsicht der Druckschrift D4 auch das Merkmal M8 als selbstverständlich oder nahezu unerlässlich ergänzen und sozusagen in Gedanken gleich mitlesen, zumal in der D4 ausdrücklich angegeben ist, dass die "aktive Federkraft dosierbar" ist, das heißt so eingestellt werden kann, dass die Orthese die ihr zugedachte Aufgabe erfüllen kann (vgl. BGH GRUR 1995, 330, Ls. 2 - "Elektrische Steckverbindung").